Schlössertour im Münsterland
Die Seniorenvereinigung der Stadt Meppen lädt Sie ein zu einer erlebnisreichen Schlössertour ins Münsterland,
die am Dienstag, dem 5. Mai 2026 stattfindet. Abfahrt: 8:00 Uhr am Busbahnhof Meppen, Nagelshof.
Zunächst besuchen wir das Schloss Nordkirchen, das auch als „Westfälisches Versailles“ bekannt ist. Das Schloss gehört zu den bekanntesten und beliebtesten Ausflugszielen im Münsterland und beeindruckt mit prachtvoller barocker Architektur und einer weitläufigen Parkanlage. Das aus dem 18. Jahrhundert stammende Schloss mit seinem großzügigen, rund 170 Hektar großen Park wurde von der UNESCO als „Gesamtkunstwerk von interna-tionalem Rang“ bezeichnet. Wunderschöne Spazierwege führen bis zum frei zugänglichen Innenhof des Schlosses.
Nach der Besichtigung stärken wir uns im „Clemens-August-Restaurant“ in Ascheberg mit einer kräftigen Suppe.
Am Nachmittag besuchen wir die „Burg Vischering“, eine münsterländische Wasserburg am nördlichen Rand der nordrhein-westfälischen Stadt Lüdinghausen. Trotz eines fast vollständigen Neubaus im 16. Jahrhundert hat die Burg ihren wehrhaften Charakter weitgehend erhalten. Als Trutzburg durch den Bischof von Münster in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gegründet, entwickelte sich die Burg zum Stammsitz der Familie Droste zu Vischering, deren Eigentum die Anlage heute noch ist.
Zum gemütlichen Ausklang der Tour erwartet uns im Hofcafé Grothues in Senden eine Kaffee- und Kuchentafel. Bevor wir die Rückfahrt nach Meppen antreten, haben Sie Gelegenheit, im großen Hofladen eine Vielzahl hausgemachter Spezialitäten zu entdecken und das eine oder andere Produkt zu kaufen.
Rückkehr: ca. 20:00 Uhr in Meppen
Der Kostenbeitrag von 45,00 Euro beinhaltet Busfahrt, Eintritt und Führung, Suppen, Kaffee, Tee und ein Stück Kuchen.
Anmeldung: ab Dienstag, 14. April 2026 bei Frau Christel Kemper
Tel.: 0163 7094808
E-Mail: info@seniorenvereinigung-meppen.de
Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme an dieser Fahrt nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Sollten Sie verhindert sein, melden Sie sich bitte rechtzeitig ab. Andernfalls bleibt die Zahlungspflicht bestehen.